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Gesellschaftsrecht


Der Gesetzgeber stellt mannigfaltige Anforderungen an Gesellschafter und Unternehmer.
Gesellschafter und Geschäftsführung stehen in einer ambivalenten rechtlichen Beziehung zueinander.
Gremiensitzungen, die zu einer nachhaltigen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung
führen sollen, wollen rechtlich fundiert vorbereitet und begleitet werden. Der Gesellschaftsvertrag,
die Verfassung des Unternehmens, will an neue Herausforderungen angepasst werden.
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Geschäftsführung und
Gesellschaftern wollen klar gegeneinander abgegrenzt werden.

Gerne stellen wir Ihnen dazu anwendergerecht gesetzliche Vorgaben und Lösungswege vor.

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